Zum Inhalt springen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsschluss, Stornierungen Der Vertrag kommt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen zu Stande. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Im Falle der Stornierung eines Auftrags sowie bei endgültiger Erfüllungsablehnung durch den Auftraggeber ist die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, mindestens aber eine Pauschale von 15 Prozent der Auftragssumme zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach. Ausführung Die Ausführung der Arbeiten des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues richten sich nach der Leistungsbeschreibung und den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung. Abnahme Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Eine förmliche Abnahme findet nur statt, wenn eine der Vertragsparteien dies verlangt. Wird keine förmliche Abnahme verlangt, so gilt die Abnahme mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung als vorgenommen. Haftung Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm aus Anlaß der Ausführung der Arbeiten verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Objekt selbst eingetreten sind; für alle sonstigen Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche werden durch diese Regelung nicht berührt. Bei Erdarbeiten hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer gültige Leitungspläne kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer haftet – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht für Beschädigungen oder Funktionsbeeinträchtigungen an verborgenen Leitungen und Einrichtungen, deren Vorhandensein und Lage nicht aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen des Auftraggebers ersichtlich ist. Gewährleistung Der Auftragnehmer führt den Auftrag nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Die Gewährleistung für alle ausgeführten Arbeiten richtet sich nach der VOB/B. Sie beträgt 2 Jahre. Zahlung Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen können nach Stand der Arbeiten gestellt werden. Der Auftraggeber kann gegenüber dem Auftragnehmer nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitig gestellten Gegenforderungen aufrechnen. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Skontofristen berechnen sich ab dem Rechnungsdatum. Eigentumsvorbehalt Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt bis zur völligen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB. Duldung der Wegnahme Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so wird er nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers dulden, dass dieser Baustoffe, Bauteile und Pflanzen, auch wenn diese bereits mit dem Grund und Boden fest verbunden sind, aufnehmen und unter Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurücknehmen und sich aneignen darf. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist Herne. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.